Cyber-Resilience
Cyber Resilience Act umsetzen und belegen
Für Hersteller von Maschinen, Anlagen und Geräten mit Software – zusammen mit der neuen Maschinenverordnung. Wir klären, was für Ihre Produkte gilt, bauen die nötigen Abläufe auf und sorgen dafür, dass Sie es nachweisen können.
Die Fristen laufen schon
Der Cyber Resilience Act gilt für alle Produkte mit digitalen Elementen, die in der EU auf den Markt kommen – also auch für Maschinen mit Steuerung, Bedienpanel oder Fernwartung. Die Meldepflichten gelten bereits.
Die neue Maschinenverordnung verlangt zusätzlich, dass Steuerungen gegen Manipulation geschützt sind. Beide Regelwerke greifen ineinander und lassen sich gemeinsam umsetzen.
- 11.09.2026
- Meldepflicht für aktiv ausgenutzte Schwachstellen und schwere Sicherheitsvorfälle: Frühwarnung binnen 24 Stunden, Meldung binnen 72 Stunden.
- 20.01.2027
- Die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 gilt, einschließlich Schutz gegen Korrumpierung und sicherer Steuerungen.
- 11.12.2027
- Der Cyber Resilience Act (EU) 2024/2847 gilt vollständig. Ohne erfüllte Anforderungen keine CE-Kennzeichnung.
Was wir mit Ihnen umsetzen
Wir kommen aus der Softwareentwicklung für Lager und Anlagen. Wir wissen, wie eine SPS, ein Leitstand und ein Fernwartungszugang in der Praxis aussehen.
Betroffenheit klären
Welche Ihrer Produkte fallen unter den Cyber Resilience Act, in welche Klasse, mit welchem Konformitätsverfahren?
Risiken bewerten
Eine Cybersicherheits-Risikobewertung je Produkt – und die Anforderungen, die sich daraus für Entwicklung und Betrieb ergeben.
Software-Stückliste
Eine SBOM für jede Version: welche Komponenten stecken drin, in welcher Version, mit welchen bekannten Schwachstellen.
Schwachstellen behandeln
Ein Ablauf vom Hinweis bis zum Update – mit Zuständigkeiten, Fristen und Sicherheitsupdates über den gesamten Unterstützungszeitraum.
Melden können
Wer meldet was, an wen, in welcher Frist? Wir legen den Meldeweg fest und üben ihn, bevor der Ernstfall eintritt.
Nachweise führen
Technische Dokumentation, Konformitätserklärung und Nachweise für Kunden, Prüfstellen und Behörden – aktuell gehalten, nicht einmalig erstellt.
Technik und Organisation, keine Rechtsberatung
Wir setzen die Anforderungen in Entwicklung, Prozessen und Dokumentation um. Rechtliche Einordnungen treffen Sie mit Ihrer Rechtsberatung; mit ihr arbeiten wir gern zusammen.
Wo stehen Ihre Produkte heute?
In einem ersten Gespräch sehen wir uns Ihr Portfolio an und sagen Ihnen, welche Schritte bis Dezember 2027 nötig sind.